15-04-21
Führt ein zahnmedizinisches Versorgungszentrum (zMVZ) einen „Dr.“ auf dem Praxisschild, muss dessen medizinischer Leiter auch einen Doktortitel tragen.
Andernfalls handelt es sich bei der Namensgebung um eine verbotene Irreführung des Verbrauchers. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Berufungsverfahren.
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26-04-21
20-03-19