29-06-21
Sogenannte Vorher-Nachher-Bilder werden gerne in den Sozialen Medien geteilt, um sich diese u.a. als Praxiswerbung zu Nutze zu machen. Dabei gilt es allerdings einiges zu beachten. Die zm hat Rechtsanwältin Rebecca Richter gefragt, was erlaubt ist – und was nicht.
Zu lesen ist der vollständige zm-Artikel hier.
26-04-21
20-03-19