06-03-24
Der Bundesgerichtshof hat mit einem aktuellen Urteil zu diesem Thema im letzten Jahr entschieden, dass sich von schlechten Bewertungen betroffene Unternehmen leichter gegen derartige negative Bewertung wehren können als bisher angenommen (BGH, Urteil v. 09.08.2022 – VI ZR 1244/20).
Nun reicht es nach Ansicht des Bundesgerichtshofs bereits aus, den tatsächlichen Kundenkontakt in Zweifel zu ziehen, um Prüfpflichten des Bewertungsportals auszulösen. Zu einer weiteren Darlegung ist der Betroffene nicht verpflichtet. Der Bundesgerichtshof hat somit die Rechte der von schlechten Google Bewertungen betroffenen Unternehmen mit diesem Urteil deutlich gestärkt.
Und dies zu Recht, denn Betroffene dürfen nicht schutzlos negativen Google Bewertungen ausgesetzt werden und zur Durchsetzung ihrer Rechte einen teuren und langwierigen Klageweg einzuschreiten müssen. Es reicht aus, wenn kein Kundenkontakt vorliegt, unabhängig von der Länge und dem Detail der negativen Google Bewertung.
26-04-21
20-03-19