Ihre Website ist mehr als nur eine digitale Präsenz – sie ist die Eingangstür zu Ihrer Praxis. Hier entscheidet sich, ob potenzielle Patienten Vertrauen fassen, einen Termin buchen oder weiterklicken. In Zeiten, in denen 90 % aller Patienten ihre Arztsuche online starten, ist eine professionelle, nutzerfreundliche und strategisch durchdachte Homepage kein „Nice-to-Have“ mehr, sie ist unverzichtbar.
Bei praxiskom entwickeln wir Websites, die nicht nur gut aussehen, sondern messbar wirken. Von der ersten Idee über das Design bis zur technischen Umsetzung und fortlaufenden Betreuung. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu einer Homepage, die Ihre Praxis optimal präsentiert und Ihre Geschäftsziele unterstützt.
Ab dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Praxen, ihre Websites barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – den Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Was bedeutet das konkret?
Wir implementieren einen Barrierefreiheits-Button, mit dem Nutzer die Website individuell anpassen können: größere Schrift, höhere Kontraste, Vorlesefunktion und mehr. So erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Vorgaben – Sie zeigen auch soziale Verantwortung und erreichen eine breitere Zielgruppe.
Ihre Vorteile einer barrierefreien Website:

Es müssen die erforderlichen technischen Anpassungen vorgenommen werden. Hierbei implementieren wir unter anderem einen „Barrierefreiheits“-Button. Dieser hat die Funktion, die Website auf unterschiedlichste Anforderungen manuell anzupassen. Ganz konkret bedeutet das, dass man bspw. die Textgröße verändern, den Farbkontrast einstellen oder sich die Inhalte vorlesen lassen kann.
Wahrscheinlich nicht. Beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz handelt es sich um ein neues Gesetz mit neuen Verpflichtungen. Da diese Verpflichtungen bisher nicht existierten, wurden Websites dahingehend nicht konzipiert.
Die Pflicht richtet sich zunächst nur an Unternehmen, die einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro erzielen und/oder mindestens 10 Vollzeitkräfte beschäftigen sowie zusätzlich eine Möglichkeit zur Terminvereinbarung auf der Website anbieten. Erfüllt man die Kriterien, muss man den Anforderungen nachkommen.
Die Barrierefreiheit kann daneben auch freiwillig umgesetzt werden, wenn die Kriterien noch nicht erfüllt werden. Die Ausweitung auf alle Unternehmen gilt als wahrscheinlich.
Die WCAG sind eine Reihe von Richtlinien, die vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt wurden und einen Rahmen für die Zugänglichkeit von Websites für Menschen mit Behinderungen bieten. Sie sind in vielen Ländern als nationaler Standard anerkannt und richten sich nach den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Letzteres bedeutet, dass Web-Inhalte für eine Vielzahl an Benutzern interpretierbar sein müssen, einschließlich unterstützender Technologien.
Die Richtlinien sind in die drei Konformitätsstufen A, AA und AAA eingeteilt. Dabei ist die Stufe AA der Mindeststandard, der in vielen Ländern von den Gesetzen zur Barrierefreiheit gefordert wird.
Die Auswahl eines Terminmanagement-Systems sollte immer zu Ihrer Praxis passen – nicht umgekehrt. Deshalb arbeiten wir mit den führenden Anbietern am Markt zusammen und kennen deren Lösungen bis ins Detail.
Ob Doctolib, Dr. Flex, iie-Stytems, 321 MED oder tomedo: Wir unterstützen Sie bei der Auswahl, Integration und optimalen Nutzung. Dank unserer engen Zusammenarbeit profitieren Sie nicht nur von unserer Erfahrung, sondern häufig auch von attraktiven Sonderkonditionen und exklusiven Vorteilen.
Bereit für eine Website, die wirkt?
Ihre Praxis verdient eine Homepage, die nicht nur existiert, sondern überzeugt.
Lassen Sie uns gemeinsam eine digitale Präsenz schaffen, die Patienten anzieht, Vertrauen schafft und Ihre Praxis langfristig erfolgreich macht.